West-Startplatz Kandel
Fliegen im Einklang mit Natur und Umwelt.
Startberechtigung
– A-Lizenz für Vereinsmitglieder DGFC-Südschwarzwald e.V. (Gleitschirm)
– B-Lizenz für alle Gäste (Gleitschirm)
– A-Lizenz für alle Vereinsmitglieder sowie Gäste (Hängegleiter)
– Oder eine vergleichbare Lizenz / IPPI Card 5
– Eine Einweisung beim Erstflug ist erforderlich.
Liebe Pilotin, lieber Pilot!
Herzlich willkommen in den Fluggebieten des DGFC-Südschwarzwald e.V. !
Schön, dass Du da bist!
Sei unser Gast und erlebe tolle Flüge bei uns! Dazu benötigst Du eine Tagesmitgliedschaft beim DGFC-Südschwarzwald e.V. . Mit dieser kannst Du das Gelände wie die regulären Vereinsmitglieder und die assoziierten Mitglieder des F.F.V.L nutzen. Wir freuen uns über Dein Interesse und hoffen, dass wir Dir schöne Flüge in unserer Gemeinschaft ermöglichen können.
Allg. Bestimmungen zur Startberechtigung
Mitglieder: aktive Mitglieder des DGFC-Südschwarzwald e.V.
Deutsche Gäste: B- Schein oder vergleichbare Qualifikation zur Überlandflugberechtigung
Ausländische Gäste: IPPI-Card – Kategorie 5 als Nachweis einer entsprechenden Pilotenlizenz des Heimatlandes
Haftpflicht/Einweisung: Eine Gleitschirmhaftpflichtversicherung und eine einmalige Einweisung werden vorausgesetzt.
Bitte gültige Tagesmitgliedschaft erwerben*:
Franz. Pilot*innen, die Mitglied im franz. Verband (F.F.V.L) sind, benötigen als assoziierte Mitglieder keine Tagesmitgliedschaft.
Mehr Infos zu unseren Zahlungsmitteln findest du auf der Home unter:
Eckdaten | Startplatz West
Startplatz: 1200 Meter
Landeplatz: 360 Meter
Höhenunterschied: 840 Meter
Startrichtung: SW /W / NW
Streckenflug: Ja
Hike and Fly: Ja
Drachen: Ja
Seilbahn: Nein
GPS Berg: 48° 03′ 48“ N,08° 00′ 45“ O
Anfahrt
Mit dem Auto über die L186 entweder von Waldkirch oder vom Glottertal bzw. St, Peter kommend. Mit den Öffentlichen Verkehrsbetrieben übers Glottertal oder St. Peter (Haltestelle Kandel Rasthaus, Waldkirch – RVF Linie 7205).
Parkmöglichkeit beim Landeplatz Heimeck
In der Kurve der Zufahrtsstraße (siehe P Zeichen) haben wir zusätzliche Flächen zum Parken gepachtet. Parken ist nicht erlaubt:
- in der Kurve (dort, wo es rechts ab zum Landeplatz geht) und auf der anderen Seite auf dem Landeplatz wo das berühmte Hinweisschild mit dem Dächle steht.
- direkt auf oder sehr eng neben dem Zufahrtsweg zu den Weihern im oberen Bereich des Parkstreifens.
- auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken!!
Wenn alle Parkplätze am Landeplatz belegt sind, müssen andere Parkplätze benutzt werden, beispielsweise der Parkplatz an der Kandelstraße.
Tandem fliegen am Kandel
Kommerzielle Tandemflüge sind den Mitgliedern des DGFC-Südschwarzwald e.V. vorbehalten. Tandem-Gastpilot*innen ist es untersagt, kommerzielle Tandemflüge durchzuführen. Tandem-Gastpilot*innen können nicht-kommerzielle Tandemflüge im Rahmen einer Tagesmitgliedschaft nur dann durchführen, sofern sie über die entsprechende Lizenz und den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen. Die Tandem-Pilot*innen sind verpflichtet sich selbst und den/die Passagier*in in die Tandemstartliste einzutragen.
Wind-Infos
Windlagen zum Startplatz West:
Bedingt durch den thermischen Hangaufwind am Startplatz wird dort vielfach der überregionale Wind überlagert. Beim Flug wird der überregionale Wind wirksam, wir weisen besonders auf folgende Verhältnisse hin:
Überregionaler Südwind: unmittelbar vor dem Startplatz liegt ein ausgeprägtes und sehr wirksames Lee – Anschein von Nordwind durch Rotor! Gefahr von Gerätestörung und Baumlandung.
Überregionaler Ostwind: der gesamte Kandelgrat liegt im Lee. Beachtet die Lee-Wirkung des Kandel-Hotels bei stärkerem Wind!
Gefahren bei überregionaler Nordwind:
Wirksame Leebereiche im gesamten Bereich bis zum Landeplatz. Gefahr von Gerätestörung und verstärktem Sinken mit der Gefahr anschließender Baumlandung. Lee direkt vor den Bäumen beim Startplatz bei Nordwind. Gegen den Wind verminderte Gleitzahl. Möglicherweise kann der Landeplatz nicht erreicht werden. Ggf. Notlandeplätze anfliegen.
Siehe mehr zu dem Thema unter: Notlandewiesen Altersbach unter „Gefahren bei überregionalem Nordwind.“
Schutzzone – Wanderfalke
Kein Einflug vom 15. Februar bis 30. Juni!
In unserem Fluggebiet nisten am kleinen Kandelfelsen unterhalb der Thomashütte Wanderfalken. Bei Flügen auf der Südseite können wir den Brutstätten sehr nahe kommen. Insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit von Mitte März bis Anfang Juni reagieren die Wanderfalken sehr sensibel auf unmittelbare Störungen.
Um solche Störungen durch Drachen- und Gleitschirmflieger auszuschließen, ist eine Schutzzone eingerichtet, die im Zeitraum 15. Februar bis 30. Juni aktiv ist. Die Schutzzone darf in diesem Zeitraum nicht durchflogen und nur mit einer Mindestflughöhe von 1100m MSL üblerflogen werden.
Die Schutzzone liegt in einem thermischen Areal der Kandelsüdflanken und auf der typischen Flugroute bei einem Start auf Süd, deshalb ist es wichtig, sich unbedingt vor einem Flug damit vertraut zu machen, siehe Karte.
Wanderfalken Schutzzone in Google Earth [KMZ]
Im OpenAir Format fürs GPS [TXT]
Schutzzone Offenlandflächen
Keine Toplandungen auf den Wiesen des Kandelhöhenrückens!
Die Offenlandflächen auf dem Kandelhöhenrücken sind ein geschützter Lebensraum. Nicht nur das Hochmoor genießt besonderen Schutz, sondern auch Vögel wie Bodenbrüter oder besondere Pflanzen wie der Borstgrasrasen und Wildpflanzen der subalpinen Flora. Deshalb ist es unsere Aufgabe, sensibel mit diesen Lebensraum umzugehen und die Vereinbarungen einzuhalten, die zum Schutz der Offenlandflächen dienen.
Strikt verboten sind deshalb Landungen auf den gesamten Freiflächen des Kandelhöhenrückens rund um den Startplatz West, den Kandel-Gipfel bis hin zu dem großen Parkplatz hinter dem Startplatz Süd, siehe Karte.
Toplandungen sind ausdrücklich nur auf dem oberen Südstartplatz erlaubt!
Schutzzone – Auerhuhn
Mindestüberflughöhe von 150m AGL beachten!
Im östlichen Kandelgebiet gibt es eine Auerhuhn Schutzzone.
In Europa besiedelt das Auerhuhn heute gemäßigte Zonen oberhalb von 1000 Metern MSL. Sein Schutz hat einen besonderen Stellenwert, da das Auerhuhn vom Aussterben bedroht ist. Während der Brut- und Aufzuchtszeit von Ende April bis Ende September hält es sich im lichten Wald und auf Freiflächen auf. Um die Tiere nicht durch den Überflug von Drachen und Gleitschirmen zu stören, gibt es im östlichen Kandelgebiet eine Schutzzone.
Das Auerhuhn ist besonders scheu und stellt große Anforderungen an seine Umgebung. Daher sollte eine Mindestüberflughöhe von 150m AGL in diesem Bereich unbedingt beachtet werden, siehe Karte.
Bei Missachtung der Schutzzonen kann ein Flugverbot ausgesprochen werden!
Landeeinteilung für den Landeplatz Heimeck, Kandel Südschwarzwald
Landewiese | Heimeck:
Den Landeplatz Heimeck nutzen wir gemeinsam mit den Drachenflieger*innen. Das Landen mit dem Drachen ist bedeutend anspruchsvoller als mit dem Gleitschirm. Mit dem Drachen ist es für eine sichere crashfreie Landung besonders wichtig, einen geraden Endanflug ausführen zu können! Drachenpilot*innen haben nicht die Möglichkeit, im Endanflug noch größere Kurskorrekturen durchzuführen, um Gleitschirmen und anderen Hindernissen auszuweichen.
Gerade am Landeplatz Heimeck sind durch das Gefälle des Platzes und die Hindernisse (Obstbäume entlang der Straße, weitere Bäume im Bereich des Queranfluges, Stromleitungen) die Variationsmöglichkeiten für Drachenpilot*innen in der Landevolte sehr stark eingeschränkt.
Das erfordert ein besonders vorausschauendes Fliegen und große Rücksichtnahme von den Gleitschirmflieger*innen. Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten:
- Beim Anflug auf den Landeplatz beobachte ich schon in großer Höhe den Luftraum im Bereich des Platzes. Der Luftraum wird nach andern Luftfahrzeugen, insbesondere Drachen, die sich eventuell in ähnlicher Höhe befinden wie man selbst, abgescannt.
- Bin ich höher oder gleich hoch wie ein/e Drachenflieger*in, versuche ich möglichst meine Höhe zu halten. Ziel ist es, während der gesamten Landeeinteilung dem Drachen möglichst zu folgen und nach dem Drachen zu landen. Falls das bedeutet, dass ich den Landeplatz nicht mehr erreichen kann, weil Drachen besser gleiten als Gleitschirme, führe ich eine sichere Außenlandung durch. In keinem Fall versuche ich den Flugweg abzukürzen, um doch noch vor dem Drachen auf dem Landeplatz zu landen!!!
- Bin ich tiefer als ein/e Drachenflieger*in und wir befinden uns noch in ausreichender Höhe, versuche ich beispielsweise durch Ohren anlegen die Höhendifferenz deutlich zu erhöhen. Gelingt mir das nur mäßig, achte ich während meiner Landeeinteilung auch permanent auf die Position und die Flugbahn des Drachens, und wähle meine Flugbahn so, dass der/die Drachenflieger*in ungestört den für Drachen vorgegebenen Anflug durchführen kann.
- Lande ich vor einem Drachen, ist es besonders wichtig, den Schirm sofort abzulegen, sich umzudrehen und die Flugbahn des Drachens zu beobachten.
Landewiese am Campingplatz. Ausschließlich für Gleitschirmpilot*innen
Koordinaten: N 48° 06′ 09.65″, E 7° 59′ 28.69″.
Höhe: 356m NN.
Distanz: 700m NNÖ vom Hauptlandeplatz Heimeck.
Der Landeplatz am Campingplatz ist ausschließlich für Gleitschirme zugelassen. Ausschließlich der rot markierte Bereich der oberen beiden Parzellen darf betreten werden – die unteren beiden Parzellen sind tabu.
Der Landeplatz ist deutlich gewölbt – Landungen erfolgen tendenziell etwas schräg hangaufwärts. Vorsicht – nicht über die Kuppe hinausschießen! Die Position liegt ca. 100 m talwärts (also westlich) vom Landepunkt:
Bei Westwind und Bergwind: Rechtsvolte, Queranflug über die Baumreihe am Nordostende des Platzes bergwärts; rechts eindrehen in den Endanflug mit dem Ziel, gegen den Hang nicht zu tief, aber vor dem Scheitel aufzusetzen.
Bei Nordostwind: Position identisch, aber Linksvolte Richtung Südwesten, Queranflug und Linkskurve in das Endstück der Wiese Richtung Kuppe.
Bei böigem oder sehr stark auffrischendem Wind sind ggf. umliegende Landegelände sicherer anzufliegen. Der/die Pilot*in weicht dann nach eigenem Ermessen zur Risikominimierung auf den Heimeck-Landeplatz aus, oder führt eine Sicherheitsaußenlandung durch.
Die Bäume am Rand des Campingplatzes sind relativ hoch und das Gelände ist uneben. Deshalb muss mit Verwirbelungen gerechnet werden. Nicht über den Campingplatz fliegen! Auf die Straße achten und Sicherheitsabstand wahren. Es ist mit Fahrzeugen und Personen zu rechnen, die unvermittelt auftauchen und nicht auf den Flugverkehr achten, das Gelände ist dort eng und unübersichtlich.
Direkt nach dem Landen, Schirm bitte sofort einholen und das Landegelände erkennbar zügig freimachen. Bitte keine Aufziehübungen auf dem Landeplatz, falls landender Verkehr – auch in größerer Entfernung – sichtbar ist. Zusammenlegen der Schirme nur bei niedrigem Gras und am Rand der Wiese an einer Stelle, die nicht zum Landen benutzt werden kann.
Nicht am Campingplatz parken, sondern entfernt an den Wirtschaftswegen.
Toplanden | Kandel Süd
Ausschließlich im oberen Bereich des Südstartplatzes zulässig!
Große Bereiche am Kandel unterliegen dem Naturschutz. Der Parkplatz am Kandel ist öffentlicher Verkehrsraum und für Flieger*innen tabu! Damit ist Toplanden ausschließlich im oberen Bereich des Südstartplatzes zulässig. Koordinaten: N 48° 03′ 32″ E 8° 01′ 03″.
Es wird dringend empfohlen, sich den Platz vor dem Flug einmal anzuschauen. Achtung: bei nördlichen Winden liegt der Toplandebereich im Lee, zusätzlich können die Bäume am Rand des Platzes für Verwirbelungen sorgen.
Unbedingt vorher anschauen!
Außerhalb des Süd-Startplatzes sind alle Toplandungen streng verboten! Unerlaubtes Toplanden zieht ein mehrmonatiges Flugverbot nach sich.
Notlandewiesen | Altersbach
Im Falle, dass der offizielle Landeplatz nicht mehr sicher erreicht werden kann, gibt es noch die nebenstehenden beiden Notlandemöglichkeiten. Sie liegen unmittelbar neben der Straße, die zum Startplatz führt, und sollten ebenfalls vor dem Flug angeschaut werden. Diese sind schwierig anzufliegen und es besteht die Gefahr von deutlichen Turbulenzen verursacht durch den vom Düseneffekt verstärkten Gegenwind.